Die nächste zu nehmende bürokratische Hürde fand sich dann, als ich die erforderliche Genehmigung für den Mietwagenverkehr beim Landratsamt beantragen wollte.
Zuständig ist hier das Amt für Straßenbau und Nahverkehr, Fachbereich Nahverkehr.
Folgende Anträge / Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung von Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Dieser ist relativ unproblematisch: lediglich Angaben über den Antragsteller, den Inhaber, die Auflistung aller Anlagen, die beantragte Gültigkeitsdauer ( max. 5 Jahre ), Angaben über die zu verwendenden Fahrzeuge und natürlich Unterschrift sind zu leisten. - Als Anlage folgende Unterlagen:
a. die Eigenkapital-Bescheinigung nach § 2 II Nr. 2 PBZugV
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug oder nicht weniger als 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
Dies ist schon nicht mehr so einfach:
In dem 2-seitigen Formblatt zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers wird nach Details zu Aktiva und Passiva gefragt – ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft würde das Ausfüllen sicher wesentlich erleichtern. Des Weiteren möchte das Amt gern Auskunft über ehelichen Güterstand, mögliche Bürgschaften, Einträge im Schuldnerverzeichnis, abgegebene eidesstattliche Versicherungen, ergangene Haftbefehle, laufende Zwangsvollstreckungen usw …
Bei der Durcharbeitung kommen so nach und nach Zweifel, ob man wirklich in dieser Branche aktiv werden möchte. Und ganz unten steht dann: Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts.
Mögliche Variante 2 ist eine 3-seitige Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. Und so kompliziert wie der Titel ist auch die Fragestellung hier. Da ja zu diesem Zeitpunkt noch keine Firma angemeldet ist, müsste ich meine persönlichen Vermögensverhältnisse offenlegen – das wollte ich natürlich nur im nötigen Umfang: was geht die Behörde schließlich mein Privat-Vermögen an …
Also habe ich mich an meine Bank gewendet und von dort auch umgehend eine Bestätigung erhalten, dass meine Konten Deckung für die geforderten 2.250 Euro aufweisen.
Wer nun glaubt, dass es damit getan sei liegt weit daneben: die zuständige Sachbearbeiterin der Behörde teilte mir freundlich aber bestimmt mit, dass der Kundenfinanzstatus einer Bank nicht als finanzieller Leistungsnachweis anerkannt wird. Benötigt wird die Eigenkapitalbescheinigung oder die Vermögensübersicht, also Formblatt A oder Formblatt B.
Zu diesem Zeitpunkt wurde mir erstmals richtig bewusst, dass Logik ( oder wie ein Ingenieur so denkt ) bei Behörden nicht zählt. Später sollte dies noch viel deutlicher werden.
Wenn sich der Antragsteller also zum Ausfüllen der Eigenkapitalbescheinigung entschließt (die akzeptiert wird), dann wird auch die Bestätigung eines Kreditinstitutes auf dieser Bescheinigung anerkannt. Bei der Vermögensübersicht, die Einzelunternehmer üblicherweise ausfüllen, wird dies nicht anerkannt. In dieser Übersicht wird ein Wirtschaftsprüfer oder ein Angehöriger eines steuerberatenden Berufes gefordert.
Also habe ich mich an meinen Steuerberater, der meine Einkommenssteuererklärung macht, gewandt. Dieser hat mir, nachdem ich ihm mein Vorhaben erklärt habe, erst einmal vehement von der Anmeldung eines solchen Gewerbes abgeraten, da dies vom Finanzamt als Liebhaberei gewertet werden könnte und so weiter und so weiter … Noch einer, der mein Hobby und meine ehrliche Einstellung nicht versteht. Aber, was ich mir einmal in den Kopf gesetzt habe ziehe ich auch durch, und nachdem ich mich nicht durch die Eignungsprüfung bei der IHK abhalten ließ, würde ich mich von Steuergesichtspunkten schon zweimal nicht abhalten lassen …
Dieser Steuerberater bestätigte mir also nun den Kaufpreis des Fahrzeuges – das natürlich mein Eigentum ist – als Eigenkapital und setzte einen dicken Stempel mit der Aufschrift „Steuerberater“ unter das Formular.
Damit war die Behörde top-zufrieden und das Thema Eigenkapital-Bescheinigung war erledigt.b. Bescheinigung des Finanzamts und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als 3 Monate).
Diese kann formlos beantragt werden.
Bei meiner Beantragung hat der Finanzbeamte sicher leuchtende Augen bekommen: ich habe seit ca. 25 Jahren Steuerklasse 1.0 und könnte damit wohl locker ein bis zwei seiner Kollegen ausschließlich für mich arbeiten lassen …
Das Finanzamt bestätigt: Zahlungsweise während der letzten 12 Monate: „immer pünktlich“, Steuererklärungspflicht während der letzten 24 Monate: „immer pünktlich“, keine Steuerstrafen/Geldbußen wegen Steuervergehen während der letzten 5 Jahre.
Und eben weil ich so ein treuer Bürger und ehrlicher Steuerzahler bin wollte ich meinen Bentley ja gern offiziell für eine Fahrt zur Kirche anbieten …c. den Nachweis der fachlichen Eignung – auch kein Problem, hatte ich die Prüfung doch bereits im Frühjahr abgelegt.d. ein polizeiliches Führungszeugnis.
Auch das konnte ich formlos beim Einwohnermeldeamt beantragen. Nach der Überweisung von 13,- Euro in die Stadtkasse wurde der Antrag auch gleich bearbeitet.e. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Auch formlos und unproblematisch, da dies mein erstes Vorhaben war selbstständig gewerblich tätig zu sein.f. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Dies tat ich gern: fahre ich doch seit 40 Jahren Auto ohne jemals auch nur einen einzigen Punkt in Flensburg (wo ich übrigens studiert habe) auf dem Konto gehabt zu haben. Das schlimmste, was mir im Verkehr bisher vorgeworfen wurde, war Parken im uneingeschränkten Halteverbot.g. eine Erklärung, dass ich damit einverstanden bin, dass eine Mehrfertigung des Antrags auf Neuerteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit KOM/PKW bzw. Linienverkehr den Anhörstellen nach § 14 Personenbeförderungsgesetz übersandt wird.
Am 22. Juli, einem lauen Sommertag, habe ich das komplette Paket beim Landratsamt eingereicht und gleich am 18. November habe ich die ersehnte Genehmigung erhalten.
Was es damit auf sich hat und was noch alles zu erledigen war berichte ich in den nächsten Folgen.
Was ich hier nicht möchte:
a. ich möchte keinen Leitfaden zur Eröffnung eines Mietwagenbetriebes schreiben
b. ich möchte niemanden abschrecken
Was ich möchte:
Ich möchte locker schildern, was für Steine aus dem Weg zu räumen sind, wenn man eine gute Idee in die Tat umsetzen möchte und ich möchte Verständnis dafür wecken, dass ein Fahrzeug auf ehrlichem Wege nicht gegen Ersatz für Sprit-Aufwand vermietet werden kann, sondern dass mit den Mietpreisen mindestens Kostendeckung erreicht werden muss, nicht nur aus wirtschaftlichem Verständnis, sondern im Wesentlichen auch aus steuerlicher Sicht.
Über Ihre Kommentare, Meinungen und ggf. Ihre Erfahrungen in dieser Hinsicht würde ich mich sehr freuen.
In diesem Sinne dann bis zum nächsten Beitrag.